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Abgeschlagene Nasen – oder wie alles begann



Als Heilkundige im Indien des 6. oder 7. Jahrhunderts vor Christus darangingen, eine verloren gegangene Nase durch eine Hautverschiebeplastik zu ersetzen, war von Schönheitsoperation oder ästhetischer Medizin noch nicht die Rede.

Warum unterzog sich in vorchristlicher Zeit ein Patient ohne Narkose und ohne sichere Operationsmethode einem solch schmerzhaften und nicht ungefährlichen Eingriff? Das Motiv war der Wunsch nach gesellschaftlicher Anerkennung. Denn es war üblich, Verbrechern die Nase abzuschlagen, um sie zeitlebens der gesellschaftlichen Ächtung auszusetzen. Zwar konnte man seine Nase auch im Kampf oder durch eine Krankheit wie Lepra verlieren, das Ergebnis aber war dasselbe: die Verstoßung aus der Gesellschaft. Zu verhindern war dies nur, indem das Äußere so wiederhergestellt wurde, wie es die Gesellschaft akzeptierte.

„Wir bauen auf und stellen wieder her und machen ganze Teile des Gesichts, die die Natur gegeben und das Schicksal fortgenommen hat – nicht nur zur Freude des Auges, sondern um den Geist aufzurichten und der Seele des Betroffenen zu helfen.“ Mit diesen Worten beschrieb der Urvater der modernen Plastischen Chirurgie, Gaspare Tagliacozzi, 1597 sein Handwerk. Damit hat der Bologneser Chirurg und Anatom wohl als Erster erkannt und formuliert, dass der Mensch für sein Wohlbefinden nicht nur einen organisch funktionierenden, sondern auch ästhetisch intakten Körper braucht. Erstmals wurde damit der Zusammenhang zwischen Körperbild und Psyche hergestellt – ein bis heute zentraler Gedanke der Plastischen Chirurgie.

Tagliacozzi wurde 1599 zum Tode verurteilt, weil er mit einem neuen, geradezu revolutionären Verfahren durch Syphilis oder Verletzungen zerstörte Nasen wieder aufbaute. Damit pfuschte er nach herrschender Lehrmeinung dem Allmächtigen ins Handwerk, denn Verstümmelungen wurden als Strafe Gottes angesehen und waren dementsprechend demütig zu erdulden.

Schönheitsvorstellungen im Kontext der Gesellschaft

Was damals noch zum Ausschluss aus der Gesellschaft führte, ist im 21. Jahrhundert durchaus üblich und allgemein akzeptiert. Dafür sprechen Zahlen: Eine repräsentative Umfrage des Allensbacher Instituts für Demoskopie (Meinungsforschung) im Herbst 2000 ergab, dass 92 % der Befragten Verständnis für eine Schönheitsoperation hatten, „wenn jemand nach einem schweren Unfall entstellt ist“.

Bei der Motivation, dass „eine Frau für ihren Mann schön bleiben möchte“, zeigten in derselben Umfrage nur noch 16 % Verständnis für eine Schönheitsoperation. Die gesellschaftliche Akzeptanz für chirurgische Korrekturen am Aussehen eines Menschen hängt offenbar stark von den Beweggründen ab. Der Wunsch nach Annäherung an das gängige Erscheinungsbild wird gutgeheißen, der nach Schönheit eher weniger.

Was gängig ist, ist allerdings hinterfragbar: Beispielsweise unterlag die Vorstellung, wie groß der Busen zu sein hat, in den letzten 400 Jahren großen Schwankungen (siehe Die Rolle der Brust für die Frau), und auch beim idealen Körpergewicht herrschten noch vor wenigen Generationen ganz andere Vorstellungen als heute. Ähnliches lässt sich auch für den Teint sagen – erst in den letzten 30 Jahren wurde das Ideal vornehmer Blässe überholt von dem der entspannten Urlaubsbräune.

Auch wenn in der heutigen Zeit die Beweggründe für Schönheitsoperationen unterschiedlich sein mögen, so gibt es dennoch einen harten Kern übereinstimmender Ansichten, was wünschenswert ist. Ein

  • Jugendliches Erscheinungsbild, wozu z. B. eine glatte und ebenmäßige Haut ohne Falten und Grübchen zählt
  • Symmetrisches Erscheinungsbild, was nicht nur bei Nasenverletzten manchmal zu fehlen scheint
  • Mäßiger Fettgehalt des Körpers (allenfalls an Po und Busen sind Ausnahmen erlaubt).

Mit der Lebensqualität des Patienten werden alle Eingriffe begründet, die nicht allein aus organmedizinisch notwendigen Gründen erfolgen. Sei es nun die Korrektur einer unfallverursachten Entstellung oder eine Gesichtsstraffung wegen Altersfalten, das Motiv bleibt in Grundzügen dasselbe: Die individuelle Lebensqualität soll sich verbessern, indem chirurgisch verändert wird, was den Patienten an seinem Äußeren stört oder was er gar als entstellend wahrnimmt.

Es liegt im eigenen Interesse des Operationswilligen, sich im intensiven ärztlichen Gespräch über seine Motivationen und Erwartungen klar zu werden. Der Operateur hat seinerseits die Pflicht zu ergründen, wie stark der Leidensdruck ist, den der vermeintliche oder tatsächliche körperliche Makel verursacht. Die eingangs zitierte Umfrage spricht dabei ein Grundproblem an. Der Wunsch, dem Partner zu gefallen, ist zweifelsohne ein schlechter Grund, sich einer Operation – gleich welcher – zu unterziehen. Ein so geäußerter Operationswunsch stellt eigentlich schon ein Ausschlusskriterium dar. Wenn, dann sollte der Betroffene selbst die Operation wollen – und nicht sein Partner.

Der Arzt muss daher klären, ob eine chirurgische Behandlung tatsächlich helfen könnte, oder ob nicht ganz andere Probleme hinter dem Operationswunsch stecken. Dabei müssen objektiver Befund und subjektives Erleben nicht immer übereinstimmen. Der eine hat seine Segelohren noch nie richtig wahrgenommen. Der andere erfüllt sich mit 45 Jahren – nachdem er, wie er sagt, alles erreicht hat – seinen Kindheitstraum und lässt sich die Segelohren, unter denen er seit jeher litt, endlich anlegen.

Unter Berücksichtigung der Wünsche des Patienten sowie medizinischer Aspekte rät der Operateur zu einer bestimmten Operation – oder eben nicht. Ein seriöser Operateur muss und wird ablehnen, wenn jemand unrealistische Operationsergebnisse erwartet, oder wenn gar eine Verschlechterung droht.

Kritik an der Ästhetischen Chirurgie

Das Zusammenspiel von medizinischem Befund, Leidensdruck und Lebensumständen ist für jeden Menschen höchst unterschiedlich. So selbstverständlich und erstrebenswert uns eine hohe Lebensqualität für jedermann erscheint, so zwiespältig wurde und wird ihre medizinische Umsetzung gesehen. Ein lebenserhaltender Eingriff in den Körper bedarf keiner zusätzlichen Rechtfertigung, ein Eingriff zur Verbesserung der Lebensqualität dagegen sehr wohl. Letzterer wird nur in Abstufungen akzeptiert. Nur: Wie viel Körper der Mensch nun braucht – wer will das bestimmen? Wer ist berechtigt, eine Grenze zu ziehen?

Fakt aber ist, dass in Deutschland weniger als 30 % der jährlich 800 000 plastisch-chirurgischen Eingriffe ästhetischer Natur sind. Und die in der Ästhetischen Chirurgie tatsächlich operierenden „schwarzen Schafe“ sind keinerlei Beweis für die moralische Fragwürdigkeit der gesamten Ästhetischen Chirurgie. Denn inzwischen begrüßen die meisten Ästhetisch-Plastischen Chirurgen die in Deutschland beschlossenen Beschränkungen von Marketing und Werbung für Schönheitsoperationen. Diese Limitierungen haben geholfen, das persönliche Gespräch mit dem Arzt wieder ins Zentrum der Entscheidungsfindung zu rücken.

Obwohl die meiste Kritik an der Ästhetischen Chirurgie auf Vorurteilen beruht, so berühren doch einige Argumente wunde Punkte:

  • Die Ästhetische Chirurgie ist eine Zweiklassenmedizin. Wenn es für Frauen Gewohnheit wird, hängende Tränensäcke heben und den schlaffen Busen straffen zu lassen, können viele aufatmen – denn ihr Makel ist beseitigt. Aber um den Preis, dass der Makel derjenigen, die sich diese Operation nicht leisten können, umso mehr ins Auge fällt.
  • Der Zwang altern zu müssen, galt als eines der wenigen Gesetze des Lebens, denen sich Arm und Reich gleichermaßen beugen mussten – auch hier schafft die Ästhetische Chirurgie den Wohlhabenderen zumindest eine Armlänge Vorsprung, auch wenn dieser natürlich nicht von Dauer ist.
  • Die Ästhetische Chirurgie hat versäumt, Regeln und Qualitätsstandards zu definieren und durchzusetzen. Unseriöse Werbepraktiken sind genauso Realität wie unseriöse Geschäftspraktiken. Erfolgreiche Fernsehserien zeigten vor laufender Kamera, wie hässliche Entlein in schöne Schwäne oder Teenager in Abbilder ihrer Lieblingsstars verwandelt wurden. So wurden falsche und sogar gefährliche Hoffnungen geweckt. Immerhin: Inzwischen hat sich einiges geändert, und der Gesetzgeber ist aktiv geworden.

Mitte 2005 beschloss der Deutsche Bundestag eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes. Verboten ist seither eine vergleichende, verharmlosende oder irreführende Werbung für ästhetische Eingriffe, wie z. B. mit Vorher-Nachher-Fotos. Eine Verharmlosung stellt in diesem Zusammenhang auch die Werbung mit niedrigen Preisen dar, weil sie suggeriert, dass der Erfolg der Operation erkauft werden kann und eine Risikoabwägung nicht notwendig ist.

Schönheitsinstitute oder Organisationen, die mit Niedrigpreisen werben, ohne die Identität und Qualifikation der operierenden Ärzte darzulegen, befürchteten zunächst Umsatzeinbußen. Inzwischen wissen sie sich jedoch zu wehren und greifen z. B. verstärkt auf PR-Maßnahmen wie gekaufte Illustriertenartikel oder Tageszeitungs-Zweispalter zurück, um das Thema in den Köpfen zu halten und Aufmerksamkeit für (gesetzeskonforme) Anzeigen zu schaffen.

Ob diese Maßnahmen ausreichen, um weniger qualifizierte oder sogar unseriöse Institute und Ärzte auszubremsen, darf bezweifelt werden. Denn die wirkliche Konkurrenz für die an hohe Einkommen gewöhnte Chirurgenzunft sitzt gar nicht in den Großstädten Deutschlands, sondern eine Flugstunde entfernt in Karlsbad, Prag oder Budapest. Das macht es umso schwieriger, Regeln für die Werbung und Qualitätsstandards für Operationen durchzusetzen.


07.03.2008 | Von: gesundheit-heute.de; Dr. Nicole Schaenzler, Dr. Hans-Hermann Wörl


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